Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
um mit der Herstellung der dendritischen Zellvakzine für Ihr Tier, das nicht der Lebensmittelgewinnung dient, beginnen zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie diesen Text vor Beginn der Behandlung sorgfältig durch.
Informationen über die Herstellung
- Für die Herstellung der dendritischen Zellvakzine ist es wichtig, dass bei der Blutentnahme und der Verpackung der Probe in der Tierarztpraxis genau nach Anleitung vorgegangen wird. Hierzu erhält Ihr/e Tierarzt/Tierärztin genaue Hinweise, sowie ein telefonisches Einweisungsgespräch.
- Die Herstellung der autologen dendritischen Zellvakzine erfolgt nach den strengen Kriterien des GMP (Good Manufacturing Practice) im Reinraumlabor der PetBioCell GmbH.
- Nach der Herstellung erfolgt der Versand der Vakzine zu Händen des Tierarztes/ der Tierärztin.
- Die PetBioCell GmbH behält sich das Recht vor, mögliche Bestandteile des Blutes, die nicht für die Herstellung der autologen dendritischen Zellvakzine Verwendung finden, für Validierungs- und Forschungszwecke zu verwenden, um somit das Produkt weiterzuentwickeln.
Benötigte Informationen
Sie verpflichten sich hiermit, alle vorhandenen Patientenunterlagen durch Ihren Tierarzt / Ihre Tierärztin der PetBioCell GmbH für die tierärztliche Untersuchung zur Diagnosefindung und Therapieentscheidung zur Verfügung zu stellen.
Um mögliche Kontraindikationen auszuschließen, den Krankheitsverlauf zu kontrollieren und die bestmöglichen Voraussetzungen zur Kultivierung der dendritischen Zellen zu erlangen, ist es nötig, PetBioCell GmbH vor Beginn der Zelltherapie über alle beim Patienten eingesetzten Medikamente (auch unterstützende Medikation und Dauermedikation) und Behandlungsmaßnahmen (z.B. Chemotherapie, Bestrahlung, Bluttransfusion), sowie Vor- und Begleiterkrankungen in Kenntnis zu setzen.
Preise und Rechnungsstellung
Für die Beratungsleistung, die Herstellung und Qualitätskontrolle der Vakzine, sowie das Betreuen des gesamten Prozesses durch unser Team fallen im Einzelnen die Kosten an, welche Ihnen zu Beginn der Beratung mit unserer Informationsmail mitgeteilt wurden.
Die Kosten für den Expresstransport fallen jeweils pro Strecke und je nach Region unterschiedlich an und können ebenfalls der Informationsmail entnommen werden.
Nach der Auftragserteilung wird Ihnen eine Auftragsbestätigung sowie die Rechnung mit der Kostenaufstellung über die vereinbarte Leistung per E-Mail übersandt.
Bei Lieferungen in die Schweiz wird die Rechnung zur Erleichterung der Zollabfertigung beim Übernacht-Expressversand in 3 Teilen versandt.
Der Rechnungsbetrag in EURO (EUR) ist mit Zugang der Rechnung bei Ihnen sofort ohne Abzug fällig sofern nicht besondere Bedingungen schriftlich vereinbart wurden und spätestens am Tag vor dem geplanten Versand der Vakzine zu zahlen. Der Versand der Vakzine erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Über die oben genannten Herstellungskosten hinaus tragen Sie die Kosten für die haustierärztliche Versorgung. Dazu zählen z.B. die Blutentnahme, Untersuchungen des Patienten und die Applikation der Zelltherapie. Die diesbezüglichen Informationen erhalten Sie von Ihrem Tierarzt / Ihrer Tierärztin.
Kosten bei Behandlungsabbruch
Sollte eine in Auftrag gegebene Behandlung vor Produktionsbeginn abgebrochen werden, weil der Patient verstirbt (durch Unfall oder Krankheit), durch Ihren Wunsch, oder durch anderweitige Gründe, erhalten Sie eine Erstattung der bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommenen Leistungen (Behandlungspreis und Transportkosten). Es wird in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 175 EUR (Einzelbehandlung), 100 EUR (Folgebehandlung) bzw. 200 EUR (Zyklus) erhoben.
Verstirbt der Patient nach Produktionsbeginn, werden lediglich die entfallenen Transportkosten erstattet.
Zusatz für EU Staaten: wurde ein Behandlungszyklus (3 Applikationen mit Vorauszahlung) gewählt, werden bei Behandlungsabbruch nach Produktionsbeginn der 1. Applikation 60% und nach der 2. Applikation 25% des Behandlungspreises, sowie nicht in Anspruch genommene Transportkosten zurückerstattet.
Jeder Produktionsabbruch muss schriftlich per E-Mail an info@petbiocell.de erklärt werden.
Kosten bei unzureichender Qualität der Blutprobe
- Wird eine Blutprobe in einem nicht verwertbaren Zustand an die PetBioCell GmbH aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der PetBioCell GmbH liegen, geliefert und die Probe folglich abgelehnt, so sind die bereits angefallenen Transportkosten vollständig von Ihnen zu tragen.
Wird die Blutentnahme bei Ihrem Tierarzt / Ihrer Tierärztin wiederholt, tragen Sie hierfür die Kosten, sowie die Kosten der Zustellung des neuen Starterkits bzw. der Abholung der neuen Blutprobe. Die PetBioCell GmbH übernimmt in einem solchen Fall die Kosten für ein neues Starterkit aus Kulanzgründen.
Wird die Blutentnahme nicht wiederholt, so fällt eine Bearbeitungsgebühr von 120 EUR an.
- Die Qualität der Blutprobe wird zu Beginn der Produktion beurteilt. Aufgrund der Biologie des Patientenblutes kann es vorkommen, dass bereits bei der Eingangskontrolle eine unzureichende Qualität der Blutprobe (zu niedrige Zellzahl) festgestellt wird; eine Kultivierung der dendritischen Zellen ist dann nicht möglich.
Wird die Blutentnahme bei Ihrem Tierarzt / Ihrer Tierärztin wiederholt, tragen Sie hierfür die Kosten, sowie die Kosten der Zustellung des neuen Starterkits bzw. der Abholung der neuen Blutprobe. Die PetBioCell GmbH übernimmt in einem solchen Fall die Kosten für ein neues Starterkit aus Kulanzgründen.
Sollte keine neue Blutentnahme erfolgen, behält die PetBioCell GmbH sich vor, Ihnen für die Prüfung der Probenqualität 200 EUR in Rechnung zu stellen.
Kosten bei Nichtfreigabe des Vakzins
Geschuldet wird die Durchführung einer standardgemäßen Herstellung der Vakzine; eine Garantie für die Herstellung eines verwendungsfähigen Produktes wird seitens der PetBioCell GmbH nicht übernommen.
Kann die hergestellte Vakzine aufgrund einer unzureichenden Zellentwicklung von der Qualitätskontrolle nicht zur Verwendung und Anwendung beim Patienten freigegeben werden, so lässt dies die Zahlungspflichten nicht entfallen.
Erstattet werden Ihnen in diesem Fall die Kosten des dadurch entfallenen
(Rück-)Transportes der Vakzine an die Tierarztpraxis.
Entscheiden Sie sich für eine Neuproduktion, tragen Sie hierfür die Kosten, sowie die Kosten für die erneute Blutentnahme. Die PetBioCell GmbH übernimmt in einem solchen Fall die Kosten für ein neues Starterkit aus Kulanzgründen.
Die Gründe für eine unzureichende Zellentwicklung sind nicht immer eindeutig zu bestimmen, da es sich bei Patientenblut um einen natürlichen Ausgangsstoff handelt, der eine Vielzahl an biologischen Unterschieden aufweisen kann, die nicht vollständig kontrollierbar sind. Im Durchschnitt betrifft dies ca. 4,7 % aller hergestellten Vakzine, die nicht verwendet werden können.
Bei einigen Tumorarten von Hunden beobachten wir eine überdurchschnittlich hohe Wahrscheinlichkeit für eine zu geringe Zellausbeute nach der Kultivierung. In diesen Fällen kann das Endprodukt nicht freigegeben werden und wird gesperrt. Die Vakzine kann folglich nicht verwendet werden. Bei den folgenden Tumorarten sind – aus unserer bisherigen Erfahrung – im Durchschnitt höhere Anteile der hergestellten Vakzine nicht verwendbar:
- Osteosarkom: 8%
- Spindelzellsarkom: 8%
- Lymphom: 7%
- Hämangiosarkom: 7%
- Adenokarzinom: 6%
Sollte dieser Fall eintreten, werden umgehend weitere interne Nachforschungen zur Ursache der mangelnden Zellentwicklung veranlasst. Diese sind für Sie nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
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Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PetBioCell GmbH gelesen und verstanden. Ich bin damit einverstanden.